Arthritis und Polyarthritis - Störfaktoren

Herde und Störungsfelder

Einen dieser Störfaktoren stellen die sogenannten Herde dar. Am häufigsten kommen dafür kranke Zähne und Mandeln in Frage. Man hat sich das früher so vorgestellt, dass von einem plombierten Zahn wie von einem Herd aus Bakterien in die Blutbahn gelangen und in den Körper gestreut werden. Eine Reihe von Beobachtungen ließ sich aber mit dieser Annahme nicht in Einklang bringen; zum Beispiel fanden sich in der Kolonie, also im Gelenk, nie gestreute Bakterien. Man nahm deshalb an, dass es sich mehr um eine allergische Reaktion auf die von den Herden ausgestreuten Bakterientoxine handelt. Vieles spricht dafür, dass tatsächlich solche allergischen Vorgänge eine Rolle spielen, unter anderem die Tatsache, dass die Nebennierenrindenhormone, die bei allen allergischen Vorgängen sehr wirksam sind, auch hier eine so gute Wirkung zeigen.

Die Entdeckung des sogenannten Sekundenphänomens durch das Ärztebrüderpaar Huneke zwingt aber zum Schluss, dass auch Einflüsse über das vegetative Nervensystem stattfinden. Spritzt man nämlich ein Betäubungsmittel (zum Beispiel Novocain) an die Wurzel eines kranken Zahnes, wodurch die Leitungsbahnen unterbrochen werden, so kann in derselben Sekunde der Schmerz in einem entfernt liegenden Gelenk schlagartig verschwinden.

Diese augenblickliche Wirkung durch das Einspritzen eines örtlichen Betäubungsmittels an einen „Herd" kann weder mit bakterieller Streuung noch mit allergischen Vorgängen erklärt werden, sondern nur mit einer Einwirkung über das Nervensystem. Aus diesem Grunde ist es auch besser, nicht mehr von Herden, sondern von Störungsfeldern zu sprechen.

Tote Zähne als Störungsfelder

Als Störungsfelder kommen in erster Linie Zähne in Frage, aber nur solche, die schon wurzelbehandelt sind. Die toten (devitalisierten) Zähne sind schmerzunempfindlich, da „der Nerv", d.h. das gefäß- und nervenreiche Zahnmark, abgetötet und entfernt wurde. Bei dieser Wurzelbehandlung wird die Markhöhle nach Entfernung der Pulpa desinfiziert und der Zahn anschließend durch eine Füllung geschlossen. Angenommen, es seien einige Bakterien zurückgeblieben, die sich hier vermehren können, so besteht wegen der Füllung keine Möglichkeit mehr, dass die Bakterientoxine nach außen in die Mundhöhle abgeleitet werden; sie haben nur den Weg frei in die Lymph- und Blutbahn des Körpers. Bei noch lebenden Zähnen sind solche Vorgänge nicht zu befürchten, da eine Schmerzkontrolle vorhanden ist.

Ob von einem Zahn laufend krankhafte Stoffe in den Körper eindringen, ist im Röntgenbild nicht nachweisbar. Es ist lediglich feststellbar, ob der Zahn wurzelgefüllt ist oder nicht und ob sich als Schutzwall um die Wurzelspitze ein „Säckchen" gebildet hat. Dieses Granulom ist im Röntgenbild anstelle von Knochensubstanz als Aufhellung nachweisbar. Ob dieses krankhafte Gebilde nun durch einen bindegewebigen Schutzwall abgekapselt oder ob es ein bakterieller und toxischer Streuherd oder ein Störungsfeld ist, kann nach dem Röntgenbild nicht entschieden werden.

Ob der tote Zahn als Störungsfeld wirkt, lässt sich aber durch die Prüfung des Sekundenphänomens nach Huneke nachweisen.

Angesichts der Hartnäckigkeit und schlechten Beeinflussbarkeit der primär chronischen Polyarthritis ist jede auch noch so kleine Möglichkeit, das Fortschreiten aufzuhalten, zu ergreifen. Aus diesem Grunde ist dringend zu raten, möglichst im Anfangsstadium dieser Erkrankung, das heißt so früh wie möglich, die toten Zähne, und zwar unabhängig vom Röntgenbefund, entfernen zu lassen. Dieser Verlust ist nicht so schwer zu tragen, auch wenn er nicht die vom Kranken zumeist erwartete große Besserung bringt, weil es sich um Zähne handelt, die vor der Ära der konservierenden Zahnheilkunde sowieso entfernt worden wären.

So erweist sich der „Fortschritt", dass heute Zähne, bei denen die Karies schon bis zur Pulpa vorgedrungen ist, durch Wurzelbehandlung erhalten werden können, als sehr fragwürdig, und wahrscheinlich sind die Nachteile größer als die Vorteile.

Schon nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung spielen die Zähne als Herd die Hauptrolle, denn wir haben 32 Zähne, von denen beim heutigen Gebissverfall eine beträchtliche Anzahl tot ist, während wir nur 2 Mandeln und 1 Gallenblase haben. Zudem sind es nur die Zähne, die solche künstlichen Eingriffe von Menschenhand erfahren, dass sie dadurch zu Herden werden können.

Ein nicht behandelter Zahn kann nicht zum Störungsfeld werden, auch wenn er schon bis zur Wurzel abgefault ist. Die krankhaften Stoffe haben nämlich dann noch einen Abfluss nach außen und sind nicht gezwungen, in das Körperinnere einzudringen.

Kranke Mandeln als Störungsfeld

Demgegenüber haben die Gaumenmandeln -entgegen der verbreiteten Meinung - als Herd bzw. Störungsfeld geringere Bedeutung. Die Mandeln sind lymphatische Organe und haben als solche wichtige Aufgaben in der Infektabwehr zu erfüllen. So sind sie zum Beispiel als Filter zwischen die Zähne und den übrigen Organismus geschaltet, weshalb es ein schwerer Fehler ist, Mandeln operativ zu entfernen, solange tote Zähne vorhanden sind. Und wenn die toten Zähne entfernt sind, ist zwar eine erhebliche Gefahrenquelle, die durch die Mandeln als Filterorgan eingedämmt wurde, weggefallen; aber die Mandeln haben dann immer noch eine Aufgabe und können zudem kein Herd mehr werden. Aus diesen zwei Gründen ist es unnötig, sie zu entfernen.

Statt der operativen Entfernung der Mandeln ist eher die Anregung ihrer Tätigkeit durch regelmäßiges Absaugen oder Auspressen mit dem eigenen kleinen Finger - was leicht erlernbar ist — anzuraten. Da der Allgemeinzustand des Kranken, der an der bösartigen Form der Gelenkentzündung leidet, immer stark beeinträchtigt ist und da es sich meist um ältere Menschen handelt, bei denen die Mandeln ohnehin keine wesentliche Bedeutung mehr haben, bedeutet die operative Mandelentfernung eine unzumutbare Belastung. Erfahrungsgemäß tritt danach keine entscheidende Wendung zum Besseren, aber manchmal zum Schlechteren ein, weshalb bei dieser Erkrankung von der Mandeloperation abzuraten ist.

Grundsätzlich liegen diese Fragen bei der Gelenkentzündung harmloserer Art nicht anders. Da aber in diesen Fällen der Gesamtorganismus nicht so mitgenommen ist wie bei der primär chronischen Form, ist den Kranken eine unnötige Operation schon eher zumutbar.


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