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Eine Frau bekommt von einem Reisemakler Ihren Reisepass mit Tickets zurück

Rheuma und Reiserücktrittsversicherung

Rheuma ruinierte meinen Urlaub - jetzt will die Versicherung nicht zahlen

Dass sie mit ihren gerade mal 38 Jahren schon an Rheuma litt, war Adriane T. immer ein bisschen peinlich. Schlimmer wogen jedoch die Einschränkungen, die die Krankheit mitbrachte. Als sich aber ihre Schmerzen in den Gelenken schon länger nicht mehr gemeldet hatten, dachte sie erstmals seit Jahren wieder an eine Urlaubsreise.

"Kann ich das riskieren?", fragte Adriane ihre Ärztin. Die Medizinerin bestätigte ihr umgehend die Reisetauglichkeit. "Das dürfte kein Problem werden", bescheinigte sie der Patientin.

Umgehend buchte Adriane im Reisebüro eine teure Reise für ihren nächsten Sommerurlaub. "Falls etwas schief geht, habe ich ja eine Rücktrittsversicherung", dachte sie bei sich. Denn die war in ihrem teuren Kreditkartenvertrag eingeschlossen.

Kurz vor dem Reisetermin trat dann allerdings der schlimmste Fall ein: Adriane wurde von derart schweren Rheumaschüben geplagt, dass sie sogar in ein Krankenhaus musste. An Urlaub war da nicht mehr zu denken.

War die Krankheit vorher absehbar?

Adriane stornierte also die Reise beim Veranstalter und verlangte von der Versicherung die Erstattung der Rücktrittskosten.

Statt eines Schecks schickte die Versicherung jedoch nur ein Schreiben. Und das fiel anders aus, als Adriane erwartet hatte.

Es bestehe kein Versicherungsschutz, teilte die Versicherung mit. Es handele sich um eine Erkrankung, die Adriane schon bei Buchung der Reise bekannt war "Versichert sind laut Versicherungsbedingungen aber nur Erkrankungen, die nach der Buchung neu auftreten", hieß es in dem Schreiben.

Da es sich um eine Menge Geld handelte, wollte Adriane jedoch nicht klein beigeben. Sie strengte umgehend eine Klage an. Vor Gericht präsentierte sie das Unbedenklichkeitsattest ihrer Ärztin.

Der Vertreter der Versicherung war jedoch mit Argumenten gewappnet: "Wer bereits an Rheuma leidet, muss sich doch nicht wundern, dass plötzlich ein akuter Krankheitsschub auftritt." Das sei zwar bedauerlich für Adriane, gehöre aber nun mal nicht zu den versicherten Fällen.

Entscheidend ist, was der Arzt sagt

Der Richter beurteilte den Sachverhalt anders. "Dass die Klägerin kurz vor Reiseantritt einen schweren Krankheitsschub bekommen würde, war für sie nicht absehbar", erklärte er. Es komme darauf an, welche Informationen der Versicherte vom Arzt bekam. In diesem Fall sei die unerwartete Verschlimmerung genauso zu betrachten wie eine neu auftretende Krankheit.

Deshalb war die Versicherung zur Leistung verpflichtet und musste Adriane die Stornokosten in voller Höhe erstatten.

Das Urteil

Eine Reiserücktrittsversicherung muss Kosten auch dann erstatten, wenn ein chronisches Leiden sich unerwartet verschlimmert. Ob eine Erkrankung als unerwartet im Sinne der Versicherungsbedingungen einzustufen ist, hängt von der subjektiven Sicht des Versicherten ab. Hat der Arzt vor der Reise keine Bedenken angemeldet, ist eine plötzlich auftretende Verschlimmerung des Leidens einer neuen Krankheit gleichzusetzen (Landgericht Dortmund, Az. 2 S 42/11).

Bild: bigstockphoto.com. Quelle: Freizeitwoche 22.02.2012